Anwaltsversorgung

Thomas STEPHAN


2017-09-21

Nachversicherungsbeiträge von Rechtsreferendaren in Versorgungswerke können im Nirwana verschwinden!!!

Über die Art und Weise ihrer Ruhestandsversorgung müssen sich Rechtsanwälte 
zum Berufseinstieg Gedanken machen. Junge Anwälte
haben die Wahl. Während ihrer Ausbildung müssen sie ein zweijähriges
Referendariat bei einem Gericht ableisten.
Während dieser Zeit befinden sich die Berufseinsteiger in einem
rentenversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis. Sie erwerben
genauer gesagt nach § 8 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs VI das Anrecht
auf eine Nachversicherung. Dabei können sie entscheiden, ob sie in
der Deutschen Rentenversicherung oder – auf Antrag gemäß § 186
SGB VI – in einem berufsständischen Versorgungswerk nachversichert
werden möchten.

Da die Höhe der Nachversicherung regelmäßig unterhalb des üblichen
Regelpflichtbeitrags der Versorgungswerke liegt, verschlechtert
sich der persönliche Durchschnittsquotient. Denn dieser wird aus
dem Regelpflichtbeitrag multipliziert mit dem tatsächlich gezahlten
Beitrag gebildet. Somit kann sich die Nachversicherung im Versorgungswerk
sogar negativ bemerkbar machen…
D. h., dass die eingezahlten Versicherungsbeiträge einfach irgendwo 
im Nirwana verschwinden und keine Auswirkung auf die spätere Altersrente haben.

Quelle: Buch “Rechtsanwälte” von Thomas Stephan. ISBN 978-3-938226-60-5

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